WIR KONTROLLIEREN BAUSTELLEN

Rechtsgrundlagen

RECHTSGRUNDLAGEN

Baustellen müssen gegenüber dem öffentlichen Verkehr im Wesentlichen aus zwei Gründen abgesichert werden:

  1. Die Baustelle kann eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.
  2. Vom öffentlichen Straßenverkehr geht eine Gefahr für die Baustelle aus.

Die Absicherung von Baustellen ist in unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt, welche zum Teil unterschiedliche Schutzziele beinhalten.

Die wichtigsten Grundlagen liefern:

  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)
  • die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Stand 1995
  • die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (BG-Vorschrift C 22, bisherige VBG 37)
  • die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)
  • Technische Lieferbedingungen (TL)
  • das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) sowie
  • die Baustellenverordnung
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WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?

  • Unterstützung bei dem behördlichen Genehmigungsverfahren
  • Erstellen eines Verkehrszeichenplanes
  • Kontrollen der Baustelle

UNSER GEBIET

Baustellen in den Bereichen Regensburg, Kelheim, Ingolstadt, Landshut, Straubing, Deggendorf, Passau, Schwandorf und Nürnberg.

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WIR KONTROLLIEREN BAUSTELLEN